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Landgericht Berlin entscheidet Anfechtungsklage

Die Solarvalue AG ist in einem Rechtsstreit anlässlich einer Anfechtungsklage eines Aktionärs, der lediglich eine Aktie am Grundkapital der Gesellschaft hält, teilweise unterlegen Das Landgericht Berlin hat am 22.06.2009 entschieden, dass die in der Hauptversammlung vom 28.03.2008 gefassten Beschlüsse zur Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrates (TOP 2 und 3), zur Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln (TOP 6), zur Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals (TOP 7) sowie zur Schaffung eines Bedingten Kapitals zur Auflage eines Aktienoptionsplanes (TOP 8), für nichtig erklärt werden. Darüber hinaus wurde auch der Jahresabschluss der Solarvalue AG für das Geschäftsjahr 2007 für nichtig erklärt.
 
Die Rechtsfolgen für die Solarvalue AG aus diesem Urteil sind allerdings begrenzt. Aufgrund des in diesem Zusammenhang im August 2008 vollumfänglich gewonnenen Freigabeverfahrens vor dem Landgericht Berlin, sind die Beschlüsse der Hauptversammlung zu den Kapitalmaßnahmen bereits im Herbst 2008 in das Handelsregister eingetragen worden und damit bestandskräftig. Die Entlastungsbeschlüsse für Vorstand und Aufsichtsrat sollen im Rahmen der anstehenden Hauptversammlung wiederholt werden.
 
Nach Eingang der zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vorliegenden Urteilsbegründung wird die Gesellschaft eine Berufung gegen das Urteil prüfen.

 
Zu Solarvalue:
Die Solarvalue AG mit Sitz in Berlin wurde im Juni 2005 gegründet. Unternehmenszweck ist zunächst die Herstellung von hochreinem Solarsilizium. Langfristiges Ziel ist, die gesamte Wertschöpfungskette eines integrierten Photovoltaik-Konzerns abzubilden. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.solarvalue.com.
Berlin, 30.06.2009
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