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Impressum | © 2010 Solarvalue AG
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BEZUGSAUFFORDERUNG


 
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der Solarvalue AG


und stellt daher kein öffentliches Angebot dar.
 
Wertpapier-Kenn-Nummer: A0B 58B
ISIN: DE000A0B58B4
 
Bezugsaufforderung
 
In der ordentlichen Hauptversammlung der Solarvalue AG (nachfolgend „Gesellschaft“ genannt) vom 27. April 2007 wurde u. a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 840.000,00 um bis zu EUR 210.000,00 auf bis zu EUR 1.050.000,00 durch Ausgabe von bis zu 210.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Stückaktie gegen Bareinlage zu erhöhen. Die neuen Aktien sind gewinnberechtigt ab dem 1. Januar 2007. Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die neuen Aktien von einem Kreditinstitut gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 4 : 1 zu einem noch festzulegenden Bezugspreis zum Bezug anzubieten und den über den Ausgabebetrag hinaus erzielten Mehrerlös an die Gesellschaft abzuführen. Etwaige aufgrund des gesetzlichen Bezugsrechts nicht bezogene Aktien können durch das Kreditinstitut interessierten Anlegern im Rahmen einer Privatplatzierung zu dem festgesetzten Bezugspreis angeboten werden. Die neuen Aktien können in einer oder mehreren (maximal drei) Tranchen längstens jedoch bis zum Ablauf des 31. August 2007 gezeichnet werden.
 
Der Vorstand der Gesellschaft hat auf Basis des obigen Hauptversammlungsbeschlusses am 17. Juli 2007 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 17. Juli 2007 beschlossen, dass die neuen Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab dem 01. Januar 2007 in Höhe der Ausübung der Bezugsrechte, bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist am 06. August 2007, gemäß § 186 Abs. 5 AktG von der Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen, mit der Maßgabe gezeichnet und übernommen werden, diese den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechtes zum Bezug anzubieten. Den Aktionären der Gesellschaft werden die Aktien über die Bankhaus Neelmeyer AG in der Zeit
 
vom 23. Juli 2007 bis zum 06. August 2007 einschließlich
 
im Verhältnis 4 : 1 zum Bezug angeboten, d. h. jeder Aktionär ist im Rahmen seines Bezugsrechtes berechtigt, für je vier alte Inhaberaktien eine neue Inhaberaktie zu beziehen.

 
Aufgrund ihres Bestandes an Aktien der Gesellschaft am 20. Juli 2007 nach Börsenschluss, werden den Aktionären Bezugsrechte im Verhältnis 1 : 1 eingebucht. Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht (WKN: A0T GKB / ISIN DE000A0TGKB2) auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses innerhalb der genannten Frist bei ihrer Depotbank während der üblichen Geschäftsstunden geltend zu machen. Für den Bezug wird die übliche Bankprovision des depotführenden Instituts berechnet. Die neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung erhalten die Wertpapier-Kenn-Nummer: A0T GKA / ISIN: DE000A0TGKA4.
 
Wichtiger Hinweis:
 
Die Gesellschaft bittet ihre Aktionäre zu beachten, dass der Bezugspreis je neuer Aktie erst während der Bezugsfrist festgelegt wird. Die Gesellschaft empfiehlt ihren Aktionären daher, sich vor Ausübung ihrer Bezugsrechte über den festgelegten Bezugspreis in nachfolgend genannten Medien zu informieren.
 
Der Bezugspreis wird spätestens am 30. Juli 2007 um 12:00 Uhr unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation von der Gesellschaft wie folgt festgelegt: Zunächst wird ein Preis in der Spanne zwischen (jeweils einschließlich) dem umsatzgewichteten Durchschnittskurs der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse für den Zeitraum 13. Juli 2007 (einschließlich) bis zur Festlegung des Bezugspreises und dem aktuellen Aktienkurs der Gesellschaft im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Zeitpunkt der Festlegung des Bezugspreises bestimmt. Zur Festlegung des endgültigen Bezugspreises behält sich die Gesellschaft vor, von dem zunächst bestimmten Preis zusätzlich einen Abschlag von bis zu 10% vorzunehmen. Der Bezugspreis beträgt mindestens EUR 1,--je Aktie.
 
Der endgültige Bezugspreis wird unmittelbar nach der Festlegung über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht. Der endgültige Bezugspreis wird darüber hinaus zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach der Festlegung, spätestens jedoch am 02. August 2007, im elektronischen Bundesanzeiger sowie auf der Internetseite der Gesellschaft (
www.solarvalue.com) bekannt gemacht.
 
Der Bezugspreis für die neuen Aktien der Solarvalue AG ist spätestens am 06. August 2007 auf das Kapitalerhöhungskonto der Gesellschaft, Nr. 1000465763, bei der Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen, BLZ 290 200 00, einzuzahlen.
 
Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt. Nicht ausgenutzte Bezugsrechte verfallen nach Ablauf der Bezugsfrist ersatzlos.
 
Bezugserklärungen aufgrund des gesetzlichen Bezugsrechts können nur berücksichtigt werden, wenn bis spätestens zum 06. August 2007 der Bezugspreis auf dem genannten Konto bei der Bankhaus Neelmeyer AG gutgeschrieben ist. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung, der benötigten Bezugsrechte sowie des Bezugspreises bei der genannten Stelle.
 
Die bis zum 06. August 2007 (Ende der Bezugsfrist für den regulären Bezug) gezeichneten Aktien werden unmittelbar nach Ablauf der Bezugsfrist zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet. Nach erfolgter Eintragung werden die neuen Aktien durch Hinterlegung einer Globalurkunde bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt, verbrieft.
 
Vom Beginn der Bezugsfrist an werden die alten Aktien „ex-Bezugsrecht“ notiert. Die Einbeziehung der neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung in den Freiverkehr an den Wertpapierbörsen in Frankfurt, Berlin sowie in das elektronische Handelssystem XETRA ist nach Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und nach Herstellung der Verbriefung vorgesehen.
 
Platzierung nicht bezogener neuer Aktien:
 
Für den Fall, dass nicht alle neuen Aktien bezogen werden, ist vorgesehen, verbleibende Aktien durch die Bankhaus Neelmeyer AG im Wege der Privatplatzierung weiteren Investoren in einer oder zwei Tranchen bis zum 31. August 2007 zu dem festgesetzten Bezugspreis zum Bezug anzubieten.
 
Risikohinweis:
 
Die Gesellschaft weist darauf hin, dass zu Tagesordnungspunkt 11 der Hauptversammlung vom 27. April 2007 (Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen) eine Anfechtungsklage beim Landgericht Berlin anhängig ist. Das Anfechtungsverfahren könnte die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung erheblich verzögern und ggf. sogar verhindern. Die Lieferung der neuen Aktien könnte sich sodann ebenfalls erheblich verzögern, ggf. ganz unterbleiben oder müsste unter Umständen rückabgewickelt werden. Die Ausübung der Bezugsrechte steht daher unter dem Vorbehalt der Eintragung der Durchführung der am 27. April 2007 beschlossenen Kapitalerhöhung im Handelsregister. Wann hiermit gerechnet werden kann, hängt insbesondere von einem rechtskräftigen Abschluss des Anfechtungsprozesses ab und ist gegenwärtig nicht abzusehen. Sollte die Eintragung der Durchführung der am 27. April 2007 beschlossenen Kapitalerhöhung im Handelsregister nicht bis einschließlich 31. Dezember 2007 erfolgt sein, wird die Kapitalerhöhung nicht mehr durchgeführt und die von den Aktionären geleisteten Zahlungen des Bezugspreises für neue Aktien zurückgezahlt.
 
Berlin, im Juli 2007
Der Vorstand